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Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Nach Vorgaben der Landesschulbehörde Niedersachsen und in Abstimmung mit dem Familienzentrum der Samtgemeinde Lathen, findet die Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Räumlichkeiten der Grundschule Lathen statt und wird von Sozialassistenten durchgeführt.
Dieses Angebot gilt in jedem Jahr für die Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Die Betreuung wird vom Familienzentrum Lathen, Kita Purzelbaum Lathen Wahn organisiert und durchgeführt.
Was passiert im Krankheitsfall?
Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie 48 Stunden ohne Medikamente symptomfrei sind, dürfen sie wieder in den Kindergarten
Bitte melden Sie Ihr Kind bis 8.30 Uhr des Krankheitstages telefonisch oder persönlich ab.
Schulausfall bei Glatteis o.ä. - ist die Kindertagesstätte auch betroffen?
Fällt die Schule wegen Glatteis oder ähnlichen Gründen aus, ist der Kindergarten wie folgt betroffen:
Aus Vorsichtsmaßnahme und aufgrund der Gefahrenlage findet keine Busbeförderung statt.
Wir sind aber für Sie und Ihre Kinder da, der Kindergarten ist geöffnet und es findet eine Betreuung statt. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob sie ihre Kinder in den Kindergarten bzw. die Krippe bringen.
Frühstück in der Kindertagesstätte
Seit Oktober 2012 wird im Kindergarten täglich ein reichhaltiges Frühstücksbuffet angeboten, an dem alle Kindergartenkinder teilnehmen. Die Kosten werden mit dem Kindergartenbeitrag durch die Rendantur eingezogen.
Seit August 2015 bietet auch die Krippe ein Frühstücksbuffet für die Krippenkinder an. Die Kosten werden mit dem Kindergartenbeitrag durch die Rendantur eingezogen.
Ferienbetreuung
In Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum wurde vereinbart, dass die Ferienbetreuung der Kindertagesstätte St. Laurentius im Wechsel mit dem kommunalen Kindergarten Pusteblume in Neusustrum erfolgt, so dass eine verlässliche Betreuung während der Ferienzeiten gewährleistet ist.
Für die Krippenkinder ist eine Betreuung im Kindergarten Pusteblume Neusustrum aus Gründen von vertrauter Bindung, Beziehung und Eingewöhnung nicht möglich.
Elternbeiträge in den Ferienzeiten
Nach Abstimmung mit dem Kultusministerium gilt , dass ein KiTa-Jahr jeweils am 01.08. beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet. Grundsätzlich umfasst ein KiTa-Jahr 12 Monate. Dementsprechend ist der Elternbeitrag ein Jahresbeitrag, der in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten ist.
Anmeldungen abweichend vom 01.08. können nur dann entgegen genommen werden, wenn trifftige Gründe, beispielsweise der spätere Zuzug der Familie an den Ort, gegeben sind.